Unter einer Feuerbestattung, auch Kremierung genannt, versteht man die Verbrennung der Verstorbenen in einem Krematorium. Auch hier herrscht Sargpflicht. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einer Aschekapsel. Für diese Kapsel kann eine Schmuckurne oder eine vergängliche Urne erworben werden. Letztere sind nötig um eine Natur-, Seebestattung durchzuführen. Im Islam und Judentum ist die Feuerbestattung grundsätzlich verboten. Der Vorteil dieser Bestattungsart ist die Vielzahl an Möglichkeiten, die Urne im Anschluss beizusetzen.  

Dazu zählt die Baum-, See-, Luft-, Diamant-, Wald-, und Wiesenbestattung. Nicht alles ist in Deutschland durch die Bestattungspflicht möglich. Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten.

Bevor aber eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, muss der Angehörige bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. Daher empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Krematoriumsverfügung zu verfassen, die eine Feuerbestattung bestätigt. Bei unerwartet plötzlichen Todesfällen können auch Ehepartner, Vater, Mutter, Tochter oder Sohn diese Erklärung abgeben.Für die Verfügung wird aber kein Notar benötigt, eine Unterschrift des Verfassers genügt.

Sie können entscheiden ob eine  gewünschte Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss mit der Urne  stattfinden soll. 

Dem Sarg wird zusätzlich noch ein Schamottestein beigelegt, der die Einäscherungsnummer und den Namen des Krematoriums aufweist. Beim Ablauf der Feuerbestattung wird dieser Stein nicht zerstört, da er aus hitzebeständigem Material besteht. Die Kremierung des Leichnams erfolgt anschließend in einer Einäscherungskammer. Dabei wird immer nur  1 Sarg verbrannt. Damit ist eine Vermischung der Asche mehrerer Verstorbener ausgeschlossen. Nach der circa zweistündigen Prozedur wird die Asche des Verstorbenen zusammen mit dem Schamottestein in eine Aschekapsel gegeben und luftdicht verschlossen. Danach wird die Kapsel so lange im Krematorium aufbewahrt, bis eine Urnenanforderung erstellt und angefordert wird. Daraufhin wird die Urne zum entsprechenden Ort versendet und kann dort beigesetzt werden.

Die Urne wird dann in einem Urnengrab oder in einer Mauernische auf dem Friedhofsgelände beigesetzt. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Urnen nicht beizusetzen und zum Beispiel mit in die eigene Wohnung zu nehmen.

Das Krematorium wird zu den Fremdleistungen der Bestattungskosten gezählt, da Bestatter auf die Höhe der Kremierungskosten keinen Einfluss haben. 

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