Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht für den Fall einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit (zum Beispiel aufgrund einer Demenz), eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Allein der Vollmachtgeber bestimmt eine oder mehrere Personen, die ihn vertreten sollen, wenn er seine Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann.

Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und der Bevollmächtigte darin genannt werden. Es können Regelungen für folgende Bereiche getroffen werden:

  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsgeschäfte inVermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge 
  • Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behörden 
  • Todesfall

 

Die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtsgebers ist eine grundlegende Voraussetzung.

Eine spätere Geschäftsunfähigkeit führt nicht zum Erlöschen der Vollmacht. Sollten zum Zeitpunkt des Schreibens Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestehen, empfiehlt es sich, vorher ein ärztliches Attest oder eine notarielle Beurkundung einzuholen.

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